§3 Strafen
(1) Ausgesprochene Strafen müssen noch im Mai bezahlt werden. Wird dies versäumt, verdoppelt sich der Betrag der Strafen.
(2) Der Mehrbetrag wird der Kasse der Maigesellschaft zugeführt. Der ursprüngliche Betrag muss weiterhin an den Dörpremmel entrichtet werden.
§4 Kleiderordnung Maikönig, Maigraf, Maimänner
(1) Die Kleiderordnung beinhaltet: zusammen passende Kombination aus Sakko und Hose, Hemd, Krawatte (muss vorhanden und gebunden sein), Sträußchen, Vereinsnadel und Anzugschuhe.
(2) Je nicht vorhandenem oder nicht korrektem Kleidungsstück werden 5,00 € Strafe fällig.
§5 Kleiderordnung Dörpremmel
(1) Die Kleiderordnung beinhaltet: Weiße Hose, Weißes Hemd, Krawatte, Schwarze Schuhe, Zepter, Zylinder
(2) Bei Nichteinhalten der Kleiderordnung wird eine Strafe von 10,00 €, je Termin bei dem die Kleiderordnung nicht eingehalten wurde, zugunsten der Maigesellschaftskasse fällig.
§6 Verspätungen/ unentschuldigtes Fehlen
(1) Bei Verspätungen bis zu 10 Minuten wird eine Strafe in Höhe von 5,00 € fällig. Ausschlaggebend sind der vereinbarte Treffzeitpunkt sowie die Uhr des Dörpremmel.
(2) Bei Verspätungen über 10 Minuten wird eine Strafe in Höhe von 10,00 € fällig. Ausschlaggebend sind der vereinbarte Treffzeitpunkt sowie die Uhr des Dörpremmel.
(3) Bei unentschuldigtem Fehlen wird eine Strafe in Höhe von 20,00 € fällig. Ein unentschuldigtes Fehlen liegt dann vor, wenn man sich am Tag des Treffens bis 09:00 Uhr morgens beim Dörpremmel nicht telefonisch abgemeldet hat.
§7 Paarpflicht
(1) An unserem Maifest gilt für die Maipaare eine generelle Pflicht sich zusammen aufzuhalten. Dies gilt bis zu einer Uhrzeit von 20 Uhr.
(2) Sollte der Dörpremmel einen Maikönig, Maigraf, Maimann, eine Maikönigin, Maigräfin oder Maifrau vor 20 Uhr alleine antreffen wird eine Strafe von 5,00 € fällig.
(3) Wird einer der Aufgezählten anschließend erneut alleine angetroffen werden wiederum 5,00 € fällig, eine Höchstgrenze ist nicht definiert.
§8 Lockern der Krawatte/ Ausziehen des Sakko
(1) Das Sakko oder die Krawatte darf erst ausgezogen werden, wenn der Maikönig sein Sakko oder seine Krawatte ausgezogen hat.
(2) Sollte der Maikönig allerdings nur die Krawatte ausziehen, dürfen die anderen ebenfalls nur die Krawatte ausziehen, das Sakko bleibt angezogen.
§9 Tanzen
(1) Tanzt jemand, außer dem zugehörigem Partner, mit der Maikönigin, der Maigräfin oder einer Maifrau, hat er dafür eine Gebühr an den Dörpremmel zu entrichten.
(2) Die Gebühr richtet sich nach dem Titel: Maikönigin 2,00€ Maigräfin 1,00€ Maifrau 0,50€
(3) Diese Regel gilt nur an unserem Maifest und nur bis 20 Uhr .
§10 Krone der Königin
(1) Die Königin hat eine Krone zu tragen. Trägt sie diese nicht wird eine Strafe von 5,00 € fällig.
§11 Maiumzug
(1) Der Dörpremmel ist im Maiumzug an keine feste Position gebunden. Er geht oder reitet dort, wo er möchte.